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Vorab das Wichtigste: Die Kanzlei Ulrike Schmidt-Fleischer bietet Arbeitnehmern rechtliche Vertretung bei Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abmahnung. Wir prüfen Fristen, schätzen Abfindungen ein und klagen Ihr Recht durch. So behalten Sie den Überblick.

Eine Kündigung im Briefkasten verändert alles. Plötzlich laufen Fristen, und aus einem sicheren Arbeitsverhältnis wird ein Rechtsstreit. Wenn der Arbeitgeber kündigt, haben Sie drei Wochen Zeit. Drei Wochen für die Kündigungsschutzklage. Wir nehmen Ihnen den Druck in dieser Phase. Wir prüfen jeden Aufhebungsvertrag, berechnen mögliche Abfindungen und zeigen, ob eine Klage vor dem Arbeitsgericht sinnvoll ist.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer – vom ersten Brief bis zum Arbeitsgericht

Anwalt für Arbeitsrecht

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Professionelle Anwalt für Arbeitsrecht-Leistungen im Bereich Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht für Arbeitnehmer — kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.

Kündigungsschutzklage

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Anwalt Arbeitsrecht Arbeitnehmer

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Unsere Kanzlei berät Beschäftigte bei allen Konflikten mit dem Arbeitgeber. Das beginnt bei der Prüfung einer Abmahnung und reicht bis zur Vertretung im Kündigungsschutzverfahren. Oft legt der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vor. Dieser Vertrag enthält oft eine Klausel, die eine Sperrzeit beim Arbeitsamt auslöst. Wir prüfen die Vorlage, streichen riskante Klauseln und verhandeln eine faire Abfindung. Wenn eine Einigung scheitert, reichen wir Klage ein.

Erstberatung nach Kündigung

Nach einer Kündigung zählt jeder Tag. Die Erstberatung gibt Arbeitnehmern sofortige Klarheit. Wir prüfen die Kündigung, erklären die Kündigungsfrist und warnen vor Fristfallen. Oft will der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag. Wir raten: Nichts unterschreiben vor der Beratung. Ein falsch unterschriebener Vertrag kostet Geld und erzeugt eine Sperrzeit beim Arbeitsamt. Wir analysieren Ihre Situation, schätzen den Wert Ihrer Abfindung ein und zeigen Ihre Optionen auf.

Was dahinter steckt

In der Erstberatung prüfen wir, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Wir bewerten Ihre Chancen vor dem Arbeitsgericht. Sie erhalten eine klare Empfehlung: Klagen, verhandeln oder hinnehmen. So vermeiden Sie Fehler. Wir zeigen, was Ihr Fall wert ist.

Erstberatung nach Kündigung – Kanzlei Ulrike Schmidt-Fleischer

Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage ist das stärkste Druckmittel des Arbeitnehmers. Klagt man nicht, wird die Kündigung nach drei Wochen wirksam. Wir reichen die Klage beim Arbeitsgericht ein, wenn die Kündigung unwirksam ist. Oft einigt man sich im Gütetermin auf eine Abfindung. Das Arbeitsgericht drängt auf eine Lösung. Wir bereiten Ihren Fall vor und vertreten Sie im Termin. Eine Klage zwingt den Arbeitgeber an den Tisch.

In der Praxis

Das Kündigungsschutzgesetz gilt nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Wir prüfen, ob Ihr Betrieb die Größe erreicht. Wir vergleichen Ihr Gehalt mit der Regelabfindung. Ein Faktor 0,5 pro Beschäftigungsjahr ist oft der Startpunkt.

Kündigungsschutzklage – Kanzlei Ulrike Schmidt-Fleischer

Aufhebungsvertrag prüfen

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Oft legt der Arbeitgeber eine Vorlage vor. Diese Muster enthalten Fallen. Eine fehlende Restlaufzeit oder eine ungünstige Ausgleichsklausel verringern die Abfindung. Schlimmer ist die Sperrzeit beim Arbeitsamt. Wer selbst kündigt, bekommt drei Monate kein Geld. Wir prüfen die Vorlage, streichen Klauseln und verhandeln ein besseres Muster.

Ihr Mehrwert

Wir ändern den Vertrag zu Ihren Gunsten. Wir sichern ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Wir regeln ein positives Austrittsdatum. So starten Sie schneller in eine neue Stelle. Wir achten auf klare Formulierungen im Vertrag.

Aufhebungsvertrag prüfen – Kanzlei Ulrike Schmidt-Fleischer

Abfindung einschätzen

Wie viel Geld steht Ihnen zu? Eine Abfindung gibt es nicht automatisch. Sie verhandeln sie oder klagen sie ein. Die Höhe hängt vom Alter, der Betriebszugehörigkeit und dem Gehalt ab. Wir berechnen Ihre Faustformel-Abfindung. Oft bietet der Arbeitgeber zu wenig an. Wir schätzen Ihr realistisches Potenzial ein. Wir nutzen die Kündigungsschutzklage als Hebel.

Das zeichnet uns aus

Wir kennen die Urteile des Arbeitsgerichts. Wir wissen, was Richter akzeptieren. Wir verhandeln mit Druck. Wir vergleichen Ihr Angebot mit dem Risiko des Arbeitgebers. So ermitteln wir Ihren wahren Wert.

Abfindung einschätzen – Kanzlei Ulrike Schmidt-Fleischer

Arbeitgeberabmahnung prüfen

Eine Abmahnung ist eine gelbe Karte. Sie bereitet eine Kündigung vor. Wir prüfen die Abmahnung auf formale Fehler. Ist der Vorwurf konkret? Ist die Folgenankündigung klar? Oft sind Abmahnungen unpräzise. Wir formulieren eine Gegendarstellung. Diese geht in die Personalakte. So schwächen wir spätere Kündigungen ab.

Besonderheiten

Eine fehlerhafte Abmahnung schützt Sie. Wir prüfen, ob der Arbeitgeber die Richtigkeit anerkennt. Wir verlangen die Entfernung aus der Akte. Das ist ein wichtiger Schritt. So vermeiden Sie eine folgende Kündigung.

Arbeitgeberabmahnung prüfen – Kanzlei Ulrike Schmidt-Fleischer

Arbeitszeugnis prüfen

Ein Arbeitszeugnis ist Ihre Eintrittskarte für den neuen Job. Oft versteckt der Arbeitgeber Kritik im Text. Wir entschlüsseln die Formulierungen. Wir prüfen die Vollständigkeit und die Wahrheit. Fehlt die Schlussformel? Ist die Note schlechter als Ihre Leistung? Wir fordern eine bessere Vorlage. Wir klagen auf ein qualifiziertes Zeugnis.

Wissenswertes dazu

Es gibt klare Zeugnissprachen. „Stets zu unserer Zufriedenheit“ klingt gut, ist aber nur Note 3. Wir erklären die Codes. Wir vergleichen Text mit Ihrer Position. So erhalten Sie ein faires Arbeitszeugnis.

Arbeitszeugnis prüfen – Kanzlei Ulrike Schmidt-Fleischer

Beratung im laufenden Arbeitsverhältnis

Nicht jeder Konflikt führt zur Kündigung. Oft gibt es Streit um Gehalt, Urlaub oder Überstunden. Wir beraten Sie im laufenden Verhältnis. Wir zeigen Ihre Rechte auf. Wir kommunizieren mit dem Arbeitgeber. So lösen wir Probleme, bevor sie eskalieren. Oft reicht ein anwaltliches Schreiben. Das schafft klare Fakten.

Konkret bedeutet das

Wir prüfen Ihren Vertrag auf ungültige Klauseln. Wir berechnen Ihren Überstundenanspruch. Wir klären Urlaubsansprüche. Wir sichern Beweise für den Ernstfall. So behalten Sie die Kontrolle.

Beratung im laufenden Arbeitsverhältnis – Kanzlei Ulrike Schmidt-Fleischer

Fristen und Vorgehen im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht tickt die Uhr. Die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage ist unerbittlich. Verpasst man sie, ist die Kündigung wirksam. Wir wachen über Ihre Fristen. Wir reichen Klagen rechtzeitig ein. Wir dokumentieren den Erhalt der Kündigung. Wir kennen die Fristen für Widersprüche und Klagen.

So funktioniert es

Sie senden uns die Kündigung. Wir prüfen die Frist ab dem Zugangstag. Wir reichen die Klage beim Arbeitsgericht ein. Das stoppt den Ablauf. Danach haben wir Zeit für die Verhandlung. So gehen Sie kein Risiko ein.

Fristen und Vorgehen im Arbeitsrecht – Kanzlei Ulrike Schmidt-Fleischer

Vertretung vor dem Arbeitsgericht

Ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht erfordert einen Anwalt. Wir übernehmen die Vertretung. Wir reichen die Klage ein, formulieren Schriftsätze und vertreten Sie im Termin. Das Arbeitsgericht drängt auf einen Vergleich. Wir verhandeln die Abfindung. Wir schätzen das Risiko ab. Wir beraten Sie objektiv. So entscheiden Sie informiert.

Was dahinter steckt

Ein Arbeitsgerichtsurteil ist selten. Meist gibt es einen Vergleich. Wir berechnen Ihren Mindestanspruch. Wir kennen die Taktik der Gegenseite. Wir bereiten Sie auf den Termin vor. So treten Sie sicher auf.

Vertretung vor dem Arbeitsgericht – Kanzlei Ulrike Schmidt-Fleischer

Verhandlung von Aufhebungsverträgen

Ein guter Vertrag entsteht im Dialog. Wir verhandeln mit dem Arbeitgeber. Oft will er Sie schnell los. Das ist Ihr Vorteil. Wir fordern eine höhere Abfindung, ein besseres Zeugnis und eine lange Freistellung. Wir prüfen jeden Entwurf. Wir lehnen schlechte Muster ab. So unterschreiben Sie nur, wenn es passt.

Ihr Mehrwert

Wir vergleichen das Angebot mit Ihrer Klage-Chance. Wir nutzen die Schwächen des Arbeitgebers. Wir sichern ein ruheloses Austrittsdatum. Wir verhindern eine Sperrzeit. So maximieren Sie Ihren Erlös.

Verhandlung von Aufhebungsverträgen – Kanzlei Ulrike Schmidt-Fleischer

Über uns

Kanzlei Ulrike Schmidt-Fleischer – Über uns, Team, Unternehmen – Kanzlei Ulrike Schmidt-Fleischer

Ulrike Schmidt-Fleischer ist Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht. Sie berät Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Betriebsräte. Ihre Erfahrung stammt aus der Industrie und dem Mittelstand. Sie kennt die Taktik der Arbeitgeber. Sie erklärt Recht verständlich. Sie klärt Sie über Risiken auf.

Was uns auszeichnet

  • Klare Ersteinschätzung Ihrer Chancen
  • Verhandeln statt blindes Klagen
  • Schnelle, digitale Kommunikation

Mehr über uns erfahren →

Unsere Leistungen

Wir bieten rechtliche Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Vom ersten Brief bis zum Gerichtstermin.

  • Erstberatung nach Kündigung
  • Kündigungsschutzklage
  • Aufhebungsvertrag prüfen
  • Abfindung einschätzen
  • Abmahnung prüfen
  • Arbeitszeugnis prüfen

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So lief ein typischer Auftrag bei uns

Ausgangslage

Eine Mitarbeiterin erhielt nach acht Jahren eine ordentliche Kündigung. Der Arbeitgeber bot einen Aufhebungsvertrag an. Die Vorlage enthielt eine niedrige Abfindung. Das Arbeitsamt drohte mit einer Sperrzeit.

Problem

Der Vertrag verlangte ein sofortiges Austrittsdatum. Die Kündigungsfrist wurde ignoriert. Die Abfindung lag unter der Faustformel. Die Kündigungsschutzklage drohte zu verjähren. Die Frist lief in neun Tagen ab.

Vorgehen

Wir lehnten die Vorlage ab. Wir reichten fristgerecht Klage ein. Im Gütetermin zeigten wir die Fehler der Kündigung auf. Wir forderten die gesetzliche Frist. Wir verhandelten die Abfindung nach oben.

Ergebnis

Der Arbeitgeber einigte sich im Termin. Die Abfindung stieg um 50 Prozent. Das Arbeitszeugnis wurde auf „sehr gut“ korrigiert. Die Sperrzeit entfiil. So startete die Mitarbeiterin ohne finanziellen Verlust neu.

Häufige Fragen

Wie viel kostet eine Kündigungsschutzklage?

Die Kosten hängen vom Streitwert ab. Bei einem Bruttomonatsgehalt von 3.000 Euro liegt der Streitwert oft bei 9.000 Euro. Die Anwaltskosten beginnen ab ca. 800 Euro. Oft zahlt der Arbeitgeber einen Teil im Vergleich.

Wie lange dauert ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht?

Der erste Gütetermin findet nach vier bis acht Wochen statt. Einigt man sich dort, ist das Verfahren beendet. Ein streitiges Verfahren dauert oft sechs bis zwölf Monate.

Was ist in der Erstberatung enthalten?

Wir prüfen die Kündigung, schätzen Ihre Abfindung ein und erklären die Fristen. Sie erhalten eine Klarempfehlung. Wir warnen vor Risiken wie einer Sperrzeit.

Welche Frist gilt nach einer Kündigung?

Drei Wochen. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung. Verpasst man sie, wird die Kündigung wirksam. Eine Klage ist dann kaum noch möglich.

Jetzt Ihre Abfindung sichern

Eine Kündigung ist ein Schock, aber kein Endpunkt. Wir prüfen Ihre Unterlagen, wachen über die Fristen und verhandeln Ihren Vertrag. Oft will der Arbeitgeber den Konflikt schnell beenden. Das nutzen wir für Ihre Abfindung. Wir klären Sie über Risiken auf und vermeiden eine Sperrzeit beim Arbeitsamt. Wir kommunizieren schnell und digital. Wir vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht. Sie erhalten eine ehrliche Ersteinschätzung. Wir versprechen keine falschen Hoffnungen. Wir liefern Fakten. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Rückmeldung zu Ihrem Fall.

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